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Vorsorgeleistungen/Check-up

 Früh erkannt, lassen sich viele Krankheiten heilen oder ihr Fortschreiten verhindern. Darmkrebs oder Gebärmutterhalskrebs haben z. B. im Frühstadium eine fast 100%ige Heilungschance.

Das Problem ist jedoch, dass viele Erkrankungen erst in weit fort geschrittenen Stadien  Symptome bereiten und zu spät diagnostiziert werden.

Herz- Kreislauferkrankungen sind weiterhin die häufigste Todesursache in Deutschland, noch vor den Krebserkrankungen. Daher sollte der eigenen Herzgesundheit erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt werden.

Vorsorge ist die bessere Medizin.

Auch die gesetzlichen Krankenkassen haben dies verstanden und finanzieren durchaus ab einem gewissen Lebensalter und in regelmäßigen Intervallen Vorsorgeuntersuchungen. Leider werden diese – für den Patienten kostenfreie –  Leistungen (sogar die Praxisgebühr entfällt!) viel zu wenig in Anspruch genommen.

Gesundheitsvorsorge als Kassenleistung

Als internistische Vorsorgeuntersuchung bieten die gesetzl. Krankenkassen bei Erwachsenen ab 35 Jahren alle 2 Jahre einen Gesundheitscheck an (sog. „Check 35“).

Dieser beinhaltet:

  • Körperliche Untersuchung
  • Blutdruckmessung
  • Blutwerte: Gesamt- Cholesterin und Blutzucker
  • Urin als Streifentest 

Darüberhinaus sehen die gesetzlichen Kassen bei Männern und Frauen  auch Krebsvorsorgeuntersuchungen vor.

Näheres zu den Früherkennungsuntersuchungen der gesetzlichen Krankenkassen erfahren Sie auf folgenden Seiten:

Diese Vorsorgeuntersuchungen haben aber lediglich eine begrenzte Aussagekraft.
Eine umfassende Vorsorge geht weiter.

Der Einzelne sollte sich daher über dieses Minimalprogramm hinaus eigenverantwortlich beraten und gegebenenfalls untersuchen lassen. Vielen Menschen ist auch nicht bewusst, dass  Untersuchungen wie Belastungs-EKG, Ultraschall des Herzens, der Halsgefäße, Schilddrüse oder des Bauchraumes  nicht zu den gesetzlichen Vorsorgeleistungen gehören.

Auf unserer Website erhalten Sie einen Überblick über die empfehlenswerten Gesundheitsvorsorgeleistungen, insbesondere des Herzkreislaufsystems. Sie müssen, sofern es sich um reine Vorsorgeleistungen handelt, die nicht im Programm der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind, selbst bezahlt werden. Sie sind aber in der Regel wesentlich preiswerter, als häufig angenommen wird.

Sofern aber bereits Beschwerden oder Symptome vorliegen, gehören die Untersuchungen und ggf. Behandlungen zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen und müssen nicht aus eigener Tasche bezahlt werden. 

Sportuntersuchungen oder reisemedizinische Beratungen können ebenfalls nicht auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherungen erfolgen, weil diese aufgrund einer persönlichen Lebensplanung oder Vorliebe durchgeführt werden sollen, und nicht wegen einer Erkrankung.

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