Ambulante Thrombosetherapie
Akut-Behandlung
Sobald die Diagnose einer TVT (Tiefen VenenThrombose) gestellt wurde, muss unverzüglich eine adäquate Therapie eingeleitet werden.
Die Behandlung besteht zunächst aus Blutverdünnung (meist Heparin in Form von „Bauchspritzen“) und Anlegen eines Kompressionsverbandes. In den letzten Jahren hat sich die Therapie der tiefen Beinvenenthrombose grundlegend geändert. Wurden die Patienten noch vor einigen Jahren sofort stationär eingewiesen und strenge Bettruhe verordnet, ist heute meistens eine ambulante Therapie möglich.
Nur in seltenen Fällen z. B. bei ausgeprägten Beckenvenenthrombosen, zusätzlichen Risikofaktoren oder dem Verdacht einer Lungenembolie ist auch heute noch eine rasche stationäre Einweisung indiziert.
Die ambulante Behandlung setzt jedoch einige Gegebenheiten voraus:
- Der Patient muss sich ausreichend bewegen. d. h. er muss mobil sein und dies auch bleiben.
- Des weiteren muss er sich selbst ausreichend versorgen können oder eine Versorgung muss gegeben sein, um z. B. beim Wickeln des Beines oder Anziehen eines Kompressionsstrumpfes zu helfen.
- Außerdem muss gewährleistet werden, dass die Behandlung mit einem blutverdünnenden gerinnungshemmenden Medikament (anfänglich Bauchspritzen mit niedrigmolekularem Heparin, überlappend dazu ein oraler Gerinnungshemmer – in der Regel Phenprocoumon (z. B. Marcumar) oder einer der neuen Gerinnungshemmer in Tablettenform – zuverlässig erfolgt.
Die Medikamente sind exakt nach ärztlicher Verordnung anzuwenden. - Engmaschige Kontrollen durch einen erfahrenen Arzt sind ebenfalls wichtig.
- Bei klinischer Verschlechterung oder neu auftretender Luftnot sollte sofort der behandelnde Arzt/Hausarzt hinzugezogen werden oder notärzliche Hilfe in Anspruch genommen werden.
Langfristige Behandlung
Nach der sofortigen Einleitung einer blutverdünnenden Therapie und Anlegen eines Kompressionsverbandes müssen weitere Schritte zur langfristigen Behandlung eingeleitet werden, um Spätkomplikationen (wie z. B. Krampfadern, postthrombotisches Syndrom, offenes Bein) zu verhindern:
- eine dauerhafte Blutverdünnung mit „Bauchspritzen“ ist nur in seltenen Fällen sinnvoll, in der Regel wird die Heparintherapie schnellstmöglich auf eine orale Behandlung mit Phenprocoumon („Marcumar“) oder einen modernen Gerinnungshemmer umgestellt. Dabei muss dies überlappend geschehen, d. h. in den ersten Tagen wird zu der Marcumareinnahme auch noch die Spritzengabe weitergeführt bis eine ausreichende Blutverdünnung durch gerinnungshemmenden Wirkstoff gewährleistet ist (wird vom Arzt durch eine Blutentnahme bestimmt). Die Dauer der Therapie hängt von vielen Faktoren ab (z. B. bereits frühere Thrombose; bekannte Thromboseneigung etc.) und wird mit dem Patienten individuell festgelegt.
- Für die Dauer der gerinnungshemmenden Behandlung sollten Risikosportarten wegen des erhöhten Blutungsrisikos nicht ausgeübt werden.
- Bei mangelnder Bewegung ist die Tendenz zu einer Vergrößerung des Blutgerinnsels gegeben. Außerdem trägt reichlich Bewegung unter Kompressionsbehandlung zu einer Beschleunigung des venösen Blutstroms (Muskelpumpe) und damit zu einer Verringerung der Thromboseausdehnung und schnelleren Rückbildung der Thrombose bei. Somit gilt das gleiche Prinzip für die TVT wie für die Krampfadern: viel Laufen, wenig Sitzen oder Stehen.
- Die anfängliche Kompressionstherapie mit Kompressionsbinden wird nach Abschwellen des Beines durch das Tragen eines angepassten Kompressionsstrumpfes abgelöst. Die konsequente Kompressionstherapie stellt die wichtigste Maßnahme zur Vermeidung von Spätkomplikationen dar. Die Dauer der Kompressionstherapie wird vom Ausmaß der Thrombose bzw. der Rückbildungstendenz abhängig gemacht. Deshalb sollten anfänglich alle 6 Monate duplexsonographische Verlaufskontrollen erfolgen.
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